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Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung "Bürgersolarpark Vogelsberg"

Vogelsberg, den 08. 11. 2024

 

 

 

 

 

 

 

Amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bürgersolarpark Vogelsberg“ gemäß § 3 Abs 1 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Vogelsberg hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Bürgersolarpark Vogelsberg“ beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß Baugesetzbuch eingeleitet.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Das Plangebiet befindet sich nordöstlich der Ortslage Vogelsberg. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer sogenannten „Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage“ schaffen.

 

Der Geltungsbereich zur Erstellung dieser Anlage umfasst das Flurstück 886/3, Flur 4 in der Gemarkung Vogelsberg.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der untenstehende Lageplan maßgebend.

 

 Übersichtsplan Geltungsbereich 

Übersichtsplan zum Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (ohne Maßstab)

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan erfolgt durch Auslegung des Vorentwurfs (Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht) in den Geschäftsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Gramme Vippach sowie auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht wird zur Einsicht in der Zeit vom 8. November 2024 bis einschließlich 6. Dezember 2024 auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach unter:  https://www.gramme-vippach.de/ eingestellt.

 

Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Amt für Bau der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach, Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach, Zimmer 24 während der Sprechzeiten

 

Montag           von 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag         von 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag     von 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag            von 9.00 bis 12.00 Uhr


aus. 

 

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können von jedermann Stellungnahmen – schriftlich oder zur Niederschrift – vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

 

gez. Christopher Harsch
Bürgermeister

 

Anlagen:

  • Vorhabensbezogener Bebauungsplan

  • Begründung Vorhabensbezogener Bebauungsplan

  • DIN SPEC 91434 Agri-Photovoltaik-Anlagen; Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung

  • Umweltbericht

  • Bestandsbiotope

  • Entwicklungsbiotope

  • Brutvogelkartierung 

 

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung "Bürgersolarpark Vogelsberg"

Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach

 

Hauptsitz

Gemeinschaftsvorsitzender

Poststelle, 

Amt für Hauptverwaltung, 

Amt für Bau, 

Amt für Bürgerangelegenheiten (Personenstandsangelegenheiten, allg. Ordnungsangelegenheiten)

Erfurter Straße 6

99195 Schloßvippach

Telefon Zentrale: 036371 540-10

 

Außenstelle 

Amt für Finanzverwaltung, 

Amt für Bürgerangelegenheiten (Einwohnermeldeangelegenheiten)

Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt

 

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