Auslegung für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit "Photovoltaik-Freiflächenanlage Sprötau"
Für den Bebauungsplan der Gemeinde Sprötau für das Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO „Photovoltaik-Freiflächenanlage Sprötau“ soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes in den Räumlichkeiten der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach und durch Veröffentlichung auf der Homepage unter https://www.gramme-vippach.de/. Die Auslegung wird ortsüblich im Amtsblatt und auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft bekanntgegeben und findet in der Zeit vom 15.10.2024 bis 15.11.2024 statt.
Das mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro Planungsgruppe 91 Ingenieurgesellschaft, Jägerstraße 7 in 99867 Gotha wird gemäß § 4b BauGB ermächtigt, im Auftrag der Gemeinde Sprötau die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anlagen:
- Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage Sprötau"
- Bebauungsplan Sondergebiet "Photovoltaik-Freiflächenanlage Sprötau" - Begründung
- Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans "Photovoltaik-Freiflächenanlage Sprötau"
Bild zur Meldung: Wappen der Gemeinde Sprötau