Messung der Radonaktivitätskonzentration in der Bodenluft in Alperstedt und Nöda
Messung der Radonaktivitätskonzentration in der Bodenluft in Thüringen
Das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27. Juni 2017 verpflichtete die Bundesländer Radonvorsorgegebiete bis zum 31. Dezember 2020 durch Allgemeinverfügungen auszuweisen und diese Festlegung mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz führt deshalb im Freistaat Thüringen gemeinsam mit seinem Vertragspartner von September 2024 bis April 2025 Messungen der Radonaktivitätskonzentration der Radonaktivitätskonzentration und der Gaspermeabilität des Bodens auf nach geologischen Gesichtspunkten ausgewählten Flurstücken in den Gemeinden Alperstedt und Nöda durch.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus der beigefügten Anlage.
Bild zur Meldung: Messung der Radonaktivitätskonzentration in der Bodenluft in Alperstedt und Nöda