Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Gemeinde Alperstedt
Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Gemeinde Alperstedt
Der Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2024 den Entwurf zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Gemeinde Alperstedt beschlossen. Der auf der Grundlage des Grünordnungsplanes erstellte Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich (Gemeindegebiet Alperstedt) mit Begründung wurde im Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt am 26. Februar 2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen.
Gemäß § 3 (2) BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung mit Grünordnungsplan in der Zeit
vom 08. April 2024 bis zum 03. Mai 2024 (einschließlich)
im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach, Erfurter Straße 6 in 99195 Schloßvippach, während der Dienststunden
Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt wird.
Während der öffentlichen Auslegung können die ausliegenden Unterlagen sowie diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach (www.gramme-vippach.de) eingesehen werden (§ 4a Abs. 4 BauGB).
Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich vorgebracht oder zur Niederschrift in der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den sachlichen Teilflächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Bild zur Meldung: Wappen der Gemeinde Alperstedt