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Billigung und Offenlegung des Entwurfs mit Planungsstand 10/2023 sowie die Durchführung des Beteiligungsverfahren zum B-Plan "Erfurter Tor"

Schloßvippach, den 06. 12. 2023

 

 

 

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schloßvippach hat auf seiner Sitzung am 26.10.2023 den nachfolgenden Beschluss (Beschluss-Nr.01/42/2023) gefasst:

 

 

B e s c h l u s s Nr. 01/42/2023

 

Billigung und Offenlegung des Entwurfs mit Planungsstand 10/2023 sowie die Durchführung der Beteiligungsverfahren zum B-Plan „Erfurter Tor“

 

Auf der Grundlage des § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674), hat der Gemeinderat der Gemeinde Schloßvippach im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 26. Oktober 2023 das Folgende beschlossen:

 

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans (B-Plan) 01/22 Allgemeines Wohngebiet (WA) „Erfurter Tor“ (Gemarkung Schloßvippach, Flur 3, Flurstück 372/7) der Gemeinde Schloßvippach, bestehend aus der Planurkunde mit dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (Textliche Festsetzungen) sowie der Begründung mit Anlagen, wird hiermit in der Fassung vom Oktober 2023 gebilligt.

  2. Der Entwurf des o. g. B-Plans 01/22 sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4a BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen und zusätzlich in das Internet einzustellen.

  3. Das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Gramme Vippach wird beauftragt, den genauen Ort und die genaue Dauer der öffentlichen Auslegung mindestens eine Woche vor dem Auslegungsbeginn ortsüblich bekannt zu machen und die Veröffentlichung im Internet zu organisieren.

  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch den o. g. B-Plan 01/22 berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und von der öffentlichen Auslegung des B-Plans 01/22 zu benachrichtigen.

In der ortsüblichen Bekanntmachung ist auf die nachfolgend aufgeführten Punkte hinzuweisen: 

Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Von jedermann (auch Kinder und Jugendliche) können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans (B-Plan) 01/22 Allgemeines Wohngebiet (WA) „Erfurter Tor“ (Gemarkung Schloßvippach, Flur 3, Flurstück 372/7) der Gemeinde Schloßvippach in der Fassung vom Oktober 2023 schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Eine konkrete Betroffenheit durch die Planung ist keine Voraussetzung.

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Außerdem kann ohne eine Zuordnung der Stellungnahme die Einschätzung der besonderen Betroffenheit privater Belange erschwert sein. 

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Diese Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können in der VG „Gramme-Vippach“ innerhalb der Öffnungszeiten die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Planaufstellungsverfahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben 

  • zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, 

  • zum Zweck und zu den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, 

  • zu den personenbezogenen Daten, 

  • zu den betroffenen Personen, 

  • zu den Empfängern personenbezogener Daten, 

  • zur Dauer der Speicherung, 

  • zu den Rechten der Betroffenen und 

  • zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schloßvippach beraten und entschieden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan 01/22 WA „Erfurter Tor“ der Gemeinde Schloßvippach unberücksichtigt bleiben.

Einwendungen, die eine Person oder eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) erstmals im Rechtsbehelfsverfahren erhebt, bleiben unberücksichtigt, wenn die erstmalige Geltendmachung im Rechtsbehelfsverfahren missbräuchlich oder unredlich ist. Ein Antrag (Normenkontrollantrag) nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

*   *   *

 

Der zuvor aufgeführte Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Entwurf des Bebauungsplans (B-Plan) 01/22 Allgemeines Wohngebiet (WA) „Erfurter Tor“ Gemeinde Schloßvippach mit einer Gesamtgröße von ca. 3,52 ha in der Fassung vom Oktober 2023, bestehend aus der Planurkunde mit dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (Textliche Festsetzungen) und der Begründung mit ihren Anlagen sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt 

vom Mo, 18.12.2023 bis einschließlich Fr, 26.01.2024

im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft (VG) „Gramme-Vippach“, Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach innerhalb der Öffnungszeiten (Montag, Donnerstag und Freitag 9:00-12:00 Uhr sowie Dienstag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerhalb der zuvor genannten Öffnungszeiten können weitere Termine telefonisch mit dem Bauamt der VG „Gramme-Vippach“ unter 036204-570 0 vereinbart werden. 

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Von jedermann (auch Kinder und Jugendliche) können Stellungnahmen zum Entwurf des zuvor genannten B-Plans schriftlich unter der oben genannten Adresse des Bauamtes und auch per E-Mail an sowie mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Eine konkrete Betroffenheit durch die Planung ist hierfür keine Voraussetzung. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen sowie sonstige Auskünfte zur Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mit dem Bauamt der VG „Gramme-Vippach“ möglich.

Zusätzlich kann der Entwurf des Bebauungsplans (B-Plan) 01/22 Allgemeines Wohngebiet (WA) „Erfurter Tor“ (Gemarkung Schloßvippach, Flur 3, Flurstück 372/7) der Gemeinde Schloßvippach im Internet über die Homepage der Verwaltungsgemeinschaft (VG) www.gramme-vippach.de unter den Rubriken „Verwaltung“ -> „Ortsrecht“ -> „Satzungen“ eingesehen bzw. auf- und abgerufen werden.

Für den Fall, dass innerhalb des zuvor genannten Auslegungszeitraumes Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona Virus (SARS-CoV-2) erforderlich und deshalb die Dienstgebäude der VG „Gramme-Vippach“ für den öffentlichen Publikumsverkehr nicht frei zugänglich sind, ist die Einsichtnahme in die ausliegenden Planungsunterlagen weiterhin, jedoch ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung, möglich. Die Vergabe von kurzfristigen Terminen erfolgt unter der Rufnummer 036204-570 0. Bitte halten Sie in jedem Fall einen Mund-Nasen-Schutz bereit.

Ziele und Zweck der Planung:

Generelles Ziel des B-Plans 01/22 „Erfurter Tor" der Gemeinde Schloßvippach ist die Schaffung von Bauplanungsrecht für die Entwicklung einer (kleinen) ca. 3,52 ha umfassenden Wohnbaufläche (inkl. altersgerechtes Wohnen) am südlichen Ortsrand von Schloßvippach. 

Nach dem Aufstellungsbeschluss Nr. 03/26/2022 werden mit dem B-Plan 01/22 insbesondere die nachfolgend aufgeführten Planungsziele angestrebt:

a)  die Ausweisung einer Baufläche für eine Wohnanlage mit Senioren-Wohngemeinschaften (betreutes Wohnen) sowie ca. 10 Einheiten für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen 

b)  die Ausweisung von ca. 30 Bauplätzen für Einfamilienwohnhäuser 

c)  die Ausweisung eines Kinderspielplatzes 

d)  die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen 

e)  die Anbindung an den Laura-Radwanderweg

Weiterhin werden die mit der Aufstellung des B-Plans 01/22 zuvor genannten Ziele nachfolgend präzisiert: 

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Wohngebäuden in zweigeschossiger Bauweise (Einfamilienhäuser als Einzel-/Doppelhäuser) auf ausreichend großen Grundstücken sowie zur Errichtung eines mehrgeschossigen Mehrfamilienhauses 

  • Förderung von familienfreundlichen Wohnformen durch möglichst großen individuellen Gestaltungsspielraum (auch im Hinblick auf die Ausrichtung der Gebäude, der Fassaden- und Dachgestaltung, der Verwendung von Feuerungsanlagen und sonstiger technischen Anlagen) und einer damit einhergehenden geringen Festsetzungsdichte des B-Plans

  • Ansiedlung einer dringend benötigten Einrichtung für das altersgerechte Wohnen und/oder Kurzzeitpflege

  • Schaffung eines grünen Ortsrandes zur Verbesserung des Landschaftsbildes und zur Eingrünung der neuen Siedlungsfläche durch Festsetzung von privaten Grünflächen (Baum-/ Strauchhecke) in den Hausgartenbereichen (Übergang zur Agrarlandschaft, Abgrenzung zu angrenzenden Nutzungen) 

  • Durchgrünung des Wohngebietes durch Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen

  • flächensparende Erschließung und Nutzung der Kreisverkehrsplanung (K 515) des Landkreises Sömmerda zur Anbindung an das Verkehrsnetz

  • Eingriffskompensation möglichst außerhalb von Ackerland

Die beigefügte Skizze stellt die ungefähre Lage des Vorhabenstandortes dar und dient nur zur allgemeinen Information.

Folgende bereits vorliegende wesentliche Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

  • Stellungnahme des Landratsamtes des Landkreises Sömmerda vom 30.11.2022 mit Informationen der Unteren Naturschutzbehörde zur Eingriffsregelung und des Umweltamtes zum Boden- und Immissionsschutzschutz

  • Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 11.11.2022 mit Informationen zu den Nutzungseignungsklassen des vorhandenen Bodens

  • Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 08.11.2022 mit Informationen zur stillgelegten Deponie Schloßvippach "Lange Lache" (Gemarkung: Schloßvippach, Flur: 5, Flurstücke: 2393, 2395) ca. 460 m südwestlich vom Geltungsbereich des B-Plans und zur Ingenieurgeologie 


 

Außerdem sind folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen verfügbar bzw. den Planungsunterlagen (Anlagen der Begründung) beigefügt:

  • Umweltbericht mit Informationen

  • zu den wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere/Pflanzen, Fläche/Boden, Wasser, Klima/Luft und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie Landschaft und die biologische Vielfalt,

  • zu den Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie Bevölkerung insgesamt,

  • zu den Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie

  • zu den Wechselwirkungen zwischen den zuvor aufgeführten Belangen

  • Gutachten: Artenschutzrechtliche Fachbeitrag für den Bebauungsplan 01/22 „Erfurter Tor“ in Schloßvippach – Abschlussbericht, Stand 03/2023

  • Gutachten: Immissionsprognose für Geruch am geplanten Wohngebiet „Erfurter Tor“ in Schloßvippach vom 14.07.2023 

Hinweise:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Außerdem kann ohne eine Zuordnung der Stellungnahme die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. 

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Diese Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können in der VG „Gramme-Vippach“ innerhalb der Öffnungszeiten die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Planaufstellungsverfahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben 

  • zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, 

  • zum Zweck und zu den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, 

  • zu den personenbezogenen Daten, 

  • zu den betroffenen Personen, 

  • zu den Empfängern personenbezogener Daten, 

  • zur Dauer der Speicherung, 

  • zu den Rechten der Betroffenen und 

  • zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schloßvippach beraten und entschieden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (B-Plan) 01/22 Allgemeines Wohngebiet (WA) „Erfurter Tor“ der Gemeinde Schloßvippach unberücksichtigt bleiben. 

Einwendungen, die eine Person oder eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) erstmals im Rechtsbehelfsverfahren erhebt, bleiben unberücksichtigt, wenn die erstmalige Geltendmachung im Rechtsbehelfsverfahren missbräuchlich oder unredlich ist. Ein Antrag (Normenkontrollantrag) nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Schloßvippach, 26. Oktober 2023                                                                            gez. Uwe Köhler

Gemeinde Schloßvippach                                                                                        - Bürgermeister -

 

*  *   *

 

Bitte bei der ortsüblichen Bekanntmachung eine der nachfolgenden Grafiken verwenden:

 

 (siehe Link auf Download)

 

 

Bild zur Meldung: Wappen der Gemeinde Schloßvippach

Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach

 

Hauptsitz

Gemeinschaftsvorsitzender

Poststelle, 

Amt für Hauptverwaltung, 

Amt für Bau, 

Amt für Bürgerangelegenheiten (Personenstandsangelegenheiten, allg. Ordnungsangelegenheiten)

Erfurter Straße 6

99195 Schloßvippach

Telefon Zentrale: 036371 540-10

 

Außenstelle 

Amt für Finanzverwaltung, 

Amt für Bürgerangelegenheiten (Einwohnermeldeangelegenheiten)

Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt

 

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