Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europa-, Landtags- und Kommunalwahl 2024 gesucht
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europa-, Landtags -, und Kommunalwahl 2024 gesucht
Im Jahr 2024 finden in unseren Gemeinden
im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Juli die Europa- und Kommunalwahlen und
im September die Landtagswahl statt.
Zu den Kommunalwahlen zählen die Gemeinderats-, Kreistags- und Landratswahlen. Zusätzlich werden in den Gemeinden Vogelsberg und Markvippach die ehrenamtlichen Bürgermeister neu gewählt. Der Termin für die Bürgermeisterwahlen wird gesondert bekanntgegeben.
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen benötigen wir Ihre Unterstützung als Wahlhelfer/-in.
Die Durchführung einer Wahl ist im erheblichen Maße von der Mithilfe durch Bürgerinnen und Bürger in den Wahllokalen abhängig. Deshalb hoffen wir auf Ihre tatkräftige Unterstützung in der Funktion als Wahlhelferin oder Wahlhelfer.
Am Wahlsonntag sind Sie für die ordnungsgemäße Stimmabgabe der Wahlberechtigten zuständig. Hierzu gehört die Stimmzettelausgabe, Prüfung der Wahlberechtigung und Freigabe der Wahlurne. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Wahlhelfer werden im Vorfeld geschult Die Zusammensetzung der Wahlvorstände erfolgt möglichst so, dass sich in jedem Wahlvorstand auch erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer befinden.
Für die Übernahme dieser wahlehrenamtlichen Tätigkeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes treffen sich am Wahlsonntag um 07:30 Uhr in ihrem Wahllokal. Nach dem Aufbau der Ausstattung (finden Sie im Wahllokal vor) werden die Wahllokale pünktlich um 08:00 Uhr für die Wählerinnen und Wähler geöffnet.
In der Regel wird die Arbeitszeit im Vorfeld in Absprache mit dem Wahlvorstand eingeteilt (in der Regel können Sie zwischen Vormittags- und Nachmittags-Dienst wählen). Wichtig ist, dass immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sind.
Um 18:00 Uhr wird die Wahl beendet. Dann müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein, um die Stimmzettel und die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis zu zählen und das Ergebnis in der Niederschrift einzutragen.
Haben Sie Interesse?
Sie sind am Wahltag,
Wahlberechtigt, sie haben
zur Europa- und Kommunalwahl, das 16. Lebensjahr vollendet und
zur Landtagswahl, das 18. Lebensjahr vollendet
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und
haben ihren Wohnsitz inne oder halten sich sonst gewöhnlich auf
zur Europawahl seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
zur Landtagswahl seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (hier: der Freistaat Thüringen)
zur Kommunalwahl seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde und
sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen?
Dann können Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden.
Hierfür können Sie sich mit dem nachfolgenden Formular, per E-Mail unter und oder telefonisch unter 036204-57025 und 036204-57026 registrieren lassen.
Bei Anmeldung per E-Mail oder per Telefon benötigen wir von Ihnen die folgenden Angaben:
Vorname, Nachname
Straße und Hausnummer
PLZ und Wohnort
Telefonnummer
E-Mail Adresse (freiwillige Angabe)
Wir danken Ihnen schon heute für Ihre tatkräftige Unterstützung.
Bild zur Meldung: Wappen des Freistaats Thürigen