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Billigung und Offenlage Bebauungsplan Vor den Dammwiesen

Alperstedt, den 30. 10. 2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt hat auf seiner Sitzung am 25.09.2023 den nachfolgenden Beschluss (Beschluss-Nr. 01/42/2023) gefasst:

 

Bebauungsplan (B-Plan) Allgemeines Wohngebiet (WA) „Vor den Dammwiesen“ der Gemeinde Alperstedt, Verwaltungsgemeinschaft (VG) Gramme-Vippach - Beschluss über die Billigung und die Offenlage des überarbeiteten Entwurfes sowie die Durchführung der Beteiligungsverfahren

Vorbemerkung

Für den Bebauungsplan (B-Plan) Allgemeines Wohngebiet (WA) „Vor den Dammwiesen" der Gemeinde Alperstedt mit Stand „Entwurf November 2022“ wurde mit Schreiben der Gemeinde vom 02.12.2022 beim Landratsamt des Landkreises Sömmerda der Antrag auf Feststellung der „Planreife“ gemäß § 33 Abs. 1 BauGB gestellt. In diesem Zusammenhang hat der Präsident der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen Landrat Harald Henning zu einer Beratung mit Vertretern der oberen Bauaufsichtsbehörde (TLVwA Weimar) eingeladen. 

Auf Grund der gegebenen Hinweise haben der Bürgermeister der Gemeinde Alperstedt und der Erschließungsträger sich gemeinsam darauf verständigt, den Geltungsbereich des o. g. B-Plans deutlich zu verkleinern und das Gutachten zum künftigen Bedarf an Wohnbauflächen in Alperstedt überarbeiten zu lassen, um u. a. dadurch eine Genehmigungsfähigkeit des o. g. B-Plans zu erreichen. 

Auf Grundlage des überarbeiteten Entwurfes des o. g. B-Plans, nunmehr mit Stand „Entwurf Juni 2023“, soll der zuvor genannte Antrag auf Feststellung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB erneut gestellt werden. Unabhängig davon wird durch die Verkleinerung des Geltungsbereiches bzw. die Änderung der Planungsunterlagen § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB berührt, wonach der Entwurf des B-Plans erneut für die Öffentlichkeit auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden/Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen sind. 

Nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB kann die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme angemessen verkürzt und nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung/Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden/Träger öffentlicher Belange beschränkt werden.

Genaue Fassung

  1. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans (B-Plan) Allgemeines Wohngebiet (WA) „Vor den Dammwiesen“ der Gemeinde Alperstedt umfasst in der Flur 7 der Gemarkung Alperstedt (südlich von der Straße „Siedlungsweg“, zwischen dem Hauptort Alperstedt und der Siedlung Alperstedt) ausschließlich das Flurstück 816/41 mit einer Gesamtgröße von 37.930 m² (3,79 ha). Er besteht aus einer einzigen Planurkunde mit dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (Textliche Festsetzungen) sowie der Begründung mit Anlagen. Hiermit wird der Entwurf des B-Plans WA „Vor den Dammwiesen“ der Gemeinde Alperstedt in der Fassung vom Juni 2023 gebilligt.

  2. Der Entwurf des o. g. B-Plans sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB für die Dauer von mindestens 15 Tagen zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen und zusätzlich ins Internet einzustellen.

  3. Das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Gramme-Vippach wird beauftragt, den genauen Ort und die genaue Dauer der öffentlichen Auslegung mindestens eine Woche vor dem Auslegungsbeginn ortsüblich bekannt zu machen und die Veröffentlichung im Internet zu organisieren.

  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch den o. g. B-Plan berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und von der öffentlichen Auslegung des B-Plans zu benachrichtigen.

 

*   *   *

 

Der zuvor aufgeführte Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Entwurf des Bebauungsplans (B-Plan) Allgemeines Wohngebiet (WA) „Vor den Dammwiesen“ der Gemeinde Alperstedt mit einer Gesamtgröße von ca. 3,79 ha in der Fassung vom Juni 2023, bestehend aus der Planurkunde mit dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (Textliche Festsetzungen) und der Begründung mit ihren Anlagen sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt 

vom Mo, 13.11.2023 bis einschließlich Fr, 01.12.2023

im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft (VG) „Gramme-Vippach“, 99195 Schloßvippach, Erfurter Straße 6, Zimmer 10 innerhalb der Öffnungszeiten (Montag, Donnerstag und Freitag 9:00-12:00 Uhr sowie Dienstag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerhalb der zuvor genannten Öffnungszeiten können weitere Termine telefonisch mit dem Bauamt der VG „Gramme-Vippach“ unter 036371-54025 vereinbart werden. 

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Von jedermann (auch Kinder und Jugendliche) können Stellungnahmen zum Entwurf des zuvor genannten B-Plans schriftlich unter der oben genannten Adresse des Bauamtes und auch per E-Mail an oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Eine konkrete Betroffenheit durch die Planung ist hierfür keine Voraussetzung. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen sowie sonstige Auskünfte zur Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mit dem Bauamt der VG „Gramme-Vippach“ möglich.

Zusätzlich kann der Entwurf des B-Plans WA „Vor den Dammwiesen“ der Gemeinde Alperstedt im Internet über die Homepage der Verwaltungsgemeinschaft www.gramme-vippach.de unter den Rubriken „Akutelles“ eingesehen bzw. auf- und abgerufen werden.

Ziele und Zweck der Planung:

Zwischen dem Hauptort Alperstedt im Westen und der Siedlung Alperstedt im Osten südlich von der Verbindungsstraße „Siedlungsweg“ soll ein nunmehr ca. 3,79 ha großes allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. (Die beigefügte Skizze stellt die ungefähre Lage des Vorhabenstandortes dar und dient nur zur allgemeinen Information.) Insofern ist das Ziel des Bebauungsplanes, die Schaffung von Bauplanungsrecht als Voraussetzung für die Entwicklung des geplanten Wohngebietes. Darüber hinaus bestehen die nachfolgend aufgeführten Planungsziele:

  • Lückenschließung und Verbindung des Hauptortes Alperstedt mit der Siedlung Alperstedt bzw. Zusammenwachsen benachbarter Siedlungs- und Gemeindestrukturen 

  • Deckung des Wohnbauflächenbedarfs 

  • Förderung von familienfreundlichen Wohnformen durch möglichst großen individuellen Gestaltungsspielraum und einer damit einhergehenden geringen Festsetzungsdichte des B-Plans

  • Schaffung eines grünen Ortsrandes zur Verbesserung des Landschaftsbildes und zur Eingrünung der neuen Siedlungsflächen durch Festsetzung von privaten Grünflächen (Baum-/Strauchhecken) in den Hausgartenbereichen und öffentlichen Grünflächen (Kinderspielplatz)

  • Durchgrünung des Wohngebietes durch Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen

Folgende bereits vorliegende wesentliche Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

  • Stellungnahme des Landratsamtes des Landkreises Sömmerda vom 19.08.2020 mit Informationen der Unteren Naturschutzbehörde zur Eingriffsregelung, geschützten Aren (Feldlerche, Feldhamster) und des Umweltamtes zum Bodenschutz

Außerdem sind folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen verfügbar bzw. den Planungsunterlagen (Anlagen der Begründung) beigefügt:

  • Umweltbericht mit Informationen 

  • zu den wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere/Pflanzen, Fläche/Boden, Wasser, Klima/Luft und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie Landschaft und die biologische Vielfalt,

  • zu den Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie Bevölkerung insgesamt,

  • zu den Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie

  • zu den Wechselwirkungen zwischen den zuvor aufgeführten Belangen

  • Gutachten: Artenschutzrechtliche Beurteilung zum Bebauungsplan „Vor den Dammwiesen“ in Alperstedt (Landkreis Sömmerda/Thüringen) – Abschlussbericht, November 2020

  • Stellungnahme zum Immissionsschutz vom 10.11.2020

  • Stellungnahmen zur Versickerungsfähigkeit vom 04.11.2020 und vom 07.01.2021

Hinweise:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Außerdem kann ohne eine Zuordnung der Stellungnahme die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. 

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Diese Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können in der VG „Gramme-Vippach“ innerhalb der Öffnungszeiten die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Planaufstellungsverfahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben 

  • zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, 

  • zum Zweck und zu den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, 

  • zu den personenbezogenen Daten, 

  • zu den betroffenen Personen, 

  • zu den Empfängern personenbezogener Daten, 

  • zur Dauer der Speicherung, 

  • zu den Rechten der Betroffenen und 

  • zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Alperstedt beraten und entschieden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet „Vor den Dammwiesen“ der Gemeinde Alperstedt unberücksichtigt bleiben. 

Einwendungen, die eine Person oder eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) erstmals im Rechtsbehelfsverfahren erhebt, bleiben unberücksichtigt, wenn die erstmalige Geltendmachung im Rechtsbehelfsverfahren missbräuchlich oder unredlich ist. Ein Antrag (Normenkontrollantrag) nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Alperstedt, 20. Oktober.2023                                                                                             gez. Torsten Richardt

Gemeinde Alperstedt                                                                                                                - Bürgermeister -

 

 Anlage     

 

Bild zur Meldung: Wappen der Gemeinde Alperstedt

Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach

 

Hauptsitz

Gemeinschaftsvorsitzender

Poststelle, 

Amt für Hauptverwaltung, 

Amt für Bau, 

Amt für Bürgerangelegenheiten (Personenstandsangelegenheiten, allg. Ordnungsangelegenheiten)

Erfurter Straße 6

99195 Schloßvippach

Telefon Zentrale: 036371 540-10

 

Außenstelle 

Amt für Finanzverwaltung, 

Amt für Bürgerangelegenheiten (Einwohnermeldeangelegenheiten)

Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt

 

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