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Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Teilflächennutzungsplan „Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen“ der Gemeinde Udestedt (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Udestedt, den 11. 10. 2023

 

 

 

 

 

Gemeinde Udestedt, Teilflächennutzungsplan

„Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen“

hier:

Abwägungs- und abschließender Feststellungsbeschluss am 2. Oktober 2023

 

 

1. Der Gemeinderat hat die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise geprüft und mit dem aus der Anlage ersichtlichen Ergebnis abgewogen (Abwägungsprotokoll vom 25.09.2023). Denjenigen, die Anregungen geäußert haben, soll gemäß § 3 (2) BauGB das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt werden.

2. Der Gemeinderat beschließt den dementsprechend redaktionell angepassten Teilflächennutzungsplan (Stand 02. Oktober 2023) mit Begründung und Umweltbericht. 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der höheren Verwaltungsbehörde die gemäß § 6 (1) BauGB erforderliche Genehmigung für den Teilflächennutzungsplan zu beantragen und die Erteilung der Genehmigung gemäß § 6 (5) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Begründung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Udestedt hat in seiner Sitzung am 03.07.2023 den Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Windenergie“, Stand Juni 2023, mit Begründung und Umweltbericht beschlossen und den Planentwurf zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs wurde gemäß § 3 (2) BauGB im Amtsblatt Nr. 8/2023 vom 03.08.2023 ortsüblich bekanntgemacht. Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht, den vorliegenden Gutachten zur Avifauna und zu Fledermäusen sowie den bis hierher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist in der Zeit vom 14.08.2023 bis zum 15.09.2023 in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach öffentlich ausgelegt sowie auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft zur Einsichtnahme bereitgestellt worden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind mit Anschreiben vom 10.08.2023 über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum Ablauf der Auslegungsfrist aufgefordert worden. Die in diesem Rahmen eingegangenen Stellungnahmen sind geprüft und abgewogen, der sachliche Teilflächennutzungsplan dementsprechend redaktionell angepasst und die Begründung mit Umweltbericht entsprechend ergänzt worden. Im weiteren Verlauf des Aufstellungsverfahrens ist für den abschließend beschlossenen Teilflächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht (02.10.2023) die Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde/des Landesverwaltungsamtes zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 (5) BauGB im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach bekannt zu machen.

 

Die weiteren Einzelheiten können Sie in den beigefügten Dateien entnehmen.

 

Bild zur Meldung: Wappen der Gemeinde Udestedt

Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach

 

Hauptsitz

Gemeinschaftsvorsitzender

Poststelle, 

Amt für Hauptverwaltung, 

Amt für Bau, 

Amt für Bürgerangelegenheiten (Personenstandsangelegenheiten, allg. Ordnungsangelegenheiten)

Erfurter Straße 6

99195 Schloßvippach

Telefon Zentrale: 036371 540-10

 

Außenstelle 

Amt für Finanzverwaltung, 

Amt für Bürgerangelegenheiten (Einwohnermeldeangelegenheiten)

Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt

 

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