Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Teilflächennutzungsplan „Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen“ der Gemeinde Udestedt (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Udestedt hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2023 die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen“ beschlossen. Der auf der Grundlage des Abwägungsergebnisses basierende Entwurf des Teilflächennutzungsplanes für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich (Gemeindegebiet Udestedt) mit Begründung und Umweltbericht wurde im Gemeinderat der Gemeinde Udestedt am 3. Juli 2023 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6), beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen“ mit Begründung (Stand Juni 2023) und Umweltbericht (§ 2a BauGB) in der Zeit
vom 14. August 2023 bis zum 15. September 2023 (einschließlich)
in der
Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach,
Bauamt,
Erfurter Straße 6,
99195 Schloßvippach,
während der Dienststunden
Montag |
09:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag |
09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag |
09:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag |
09:00 bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt wird.
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen liegen vor und werden ebenfalls öffentlich ausgelegt:
- Stellungnahme des Landratsamtes Sömmerda vom 13. Januar 2023 u.a. zu den Belangen des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft;
- Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie, FB Bau- und Kunstdenkmalpflege vom 3. Januar 2023 zum Landschaftsbild;
- Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 12. Januar 2023 zu den Belangen der Landwirtschaftlichen Bodennutzung;
- Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 10. Januar 2023 zu den Belangen des Geologischen Landesdienstes und des Bergbaus sowie zu den Belangen der Ingenieurgeologie/Baugrundbewertung;
- Stellungnahme des NABU vom 8. Januar 2023 zu im Rahmen der Umweltprüfung zu berücksichtigenden Tierarten;
- Stellungnahme der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald vom 10. Januar 2023 zur Berücksichtigung von Waldflächen bei der Ermittlung der Konzentrationsflächen;
- Stellungnahme der Stadt Erfurt vom 9. Februar 2023 zum Landschaftsbild und zum Artenschutz;
- Ornithologisches Sachverständigengutachten für die geplanten Windenergieanlagen „Am Heilborn“ bei Udestedt (Landkreis Sömmerda) in Thüringen, Brutvögel 2022, Ing.-Büro Klaus Lieder, Ronneburg, vom 10. November 2022;
- Ornithologisches Sachverständigengutachten für die geplanten Windenergieanlagen „Am Heilborn“ Udestedt (Landkreis Sömmerda) in Thüringen, Zug- und Rastvögel 2022 2023, Ing.-Büro Klaus Lieder, Ronneburg, vom 30. März 2023 und
- Errichtung von Windenergieanlagen bei Udestedt, Fachgutachten Fledermäuse, habitart, ökologie und faunistik Guido Mundt, Halle/Saale, 2023.
Während der öffentlichen Auslegung können die ausliegenden Unterlagen sowie diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach (www.gramme-vippach.de) eingesehen werden (§ 4a Abs. 4 BauGB).
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich vorgebracht oder zur Niederschrift in der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den sachlichen Teilflächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Abgrenzung des Geltungsbereiches/des Gemeindegebietes
(Ausschnitt aus der Topographischen Karte 1: 10.000)
Udestedt den 30. Juni 2023
gez. Dr. Dieling
Bürgermeister
Bild zur Meldung: Wappen der Gemeinde Udestedt