Härtefallfonds für Heizöl, Pellets & Co. ab 8. Mai 2023 nutzbar
Thüringer Privathaushalte, die mit Heizöl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und deren Energiekosten sich im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt haben, können für ihre Beträge jenseits der Verdoppelung ab 8. Mai 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
Nähere Informationen erhalten sie unter dem nachstehenden Link.
Bild zur Meldung: Wappen des Freistaats Thürigen