EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, Abschluss der Lärmkartierung 2022 und Beginn Lärmaktionsplanung 2024
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach darüber informiert, dass, dass die vierte Runde der Lärmkartierung erfolgreich abgeschlossen worden ist. Im Rahmen der Kartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Maßgeblich für die Betroffenheit sind dabei Dauerschallpegel ab 55 dB(A) im sog. Tag/Abend/Nacht-Zeitraum (LDEN) von 00:00 bis 24:00 Uhr und ab 50 dB(A) im Nachtzeitraum (LNight) von 22:00 bis 06:00 Uhr.
Die Kartierungsdaten werden durch das TLUBN in Kürze an das Umweltbundesamt in Dessau übermittelt, von wo aus sie gemeinsam mit den Ergebnissen der anderen Bundesländer an die EU weitergeleitet werden. Gleichzeitig wird die aktuelle „Lärmkarte Straßenverkehr 2022“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung auf der Internetseite des TLUBN veröffentlicht werden.
In die Zuständigkeit der hiesigen Verwaltungsgemeinschaft fällt nunmehr die Information der Öffentlichkeit über die Veröffentlichung dieser Lärmkarten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Artikel 9 der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie § 47e Abs.1 BlmSchG i.V.m. § 7 der 34. BlmSchV und §3 Abs.1 Nr.2 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung.
Artikel 9 der o. g. Richtlinie schreibt vor, dass die Lärmkarten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und an sie verteilt werden müssen. Die Information muss deutlich, verständlich und zugänglich sein. Auch eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Punkten ist zur Verfügung zu stellen – die veröffentlichten Lärmkarten des TLUBN enthalten bereits diese Zusammenfassung.
Hierauf Bezug nehmend teile ich Ihnen mit, dass die maßgebenden Informationen unter dem Kartendienst des TLUBN unter dem Link
https://www.tlubn.thueringen.de/kd/
im Themenbaum links unter „Luft, Lärm und Emission“ zur Verfügung stehen.
Schloßvippach, den 8. November 2022
gez. Georgi
Gemeinschaftsvorsitzender
Bild zur Meldung: Wappen des Freistaats Thüringen